AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeitdruckerei

Stand: August 2026

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Zeitdruckerei, Inh. Lukas Ludwig, Obere Schwemmbichlstraße 18 (Auftragnehmer) und ihren Kunden (Auftraggeber) über die Herstellung und Lieferung von bedruckten Textilien und sonstigen Textil- und Sachveredelungen.

 

2. Die Leistungen der Zeitdruckerei richten sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Verträge mit Verbrauchern gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

 

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

 

§ 2 Vertragsschluss

 

1. Die auf der Website, in Angeboten oder sonstigen Unterlagen dargestellten Leistungen und Preise stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

 

2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Zeitdruckerei oder durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und anschließende Auftragsbestätigung durch die Zeitdruckerei zustande.

 

3. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung der Zeitdruckerei. Hierdurch entstehende Mehrkosten oder Verzögerungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

 

§ 3 Auftragsdaten und Druckfreigabe

 

1. Der Auftraggeber stellt der Zeitdruckerei alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Druckdaten und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

 

2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Druckdaten verantwortlich.

 

3. Die Zeitdruckerei ist berechtigt, Druckdaten technisch für die Produktion aufzubereiten, soweit dies zur ordnungsgemäßen Herstellung erforderlich ist. Eine inhaltliche oder gestalterische Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten ist grundsätzlich nicht geschuldet.

 

4. Sofern dem Auftraggeber vor Produktionsbeginn ein Druckproof, eine Visualisierung oder eine sonstige Freigabe zur Verfügung gestellt wird, ist dieser vom Auftraggeber sorgfältig zu prüfen. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit der freigegebenen Gestaltung hinsichtlich insbesondere Motiv, Farben, Position und Größe.

 

5. Nach erfolgter Freigabe sind Änderungen nur nach vorheriger Zustimmung der Zeitdruckerei möglich. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten und Verzögerungen trägt der Auftraggeber.

 

 

§ 4 Drucktechnische Besonderheiten

 

1. Beim Siebdruck können insbesondere aufgrund von Textilmaterial, Textilfarbe, Druckfarbe, Untergrund und Produktionsbedingungen geringfügige Abweichungen gegenüber digitalen Darstellungen, Bildschirmansichten, vorherigen Produktionen oder Mustern auftreten.

 

2. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Druckposition, Druckgröße und Druckbild stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Beschaffenheit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

3. Bei der Verwendung von Textilien verschiedener Produktionschargen können geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Materialbeschaffenheit und Maßen auftreten.

 

4. Die Zeitdruckerei ist berechtigt, bei technisch notwendigen Produktionsanpassungen geringfügige Abweichungen vorzunehmen, sofern dadurch der vereinbarte Verwendungszweck der Ware nicht beeinträchtigt wird.

 

5. Die Verfügbarkeit bestimmter Textilien, Farben oder Größen kann von der Verfügbarkeit beim jeweiligen Lieferanten abhängen. Sofern ein vereinbartes Textil nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, wird die Zeitdruckerei den Auftraggeber hierüber informieren und, soweit möglich, eine geeignete Alternative anbieten. Eine Änderung des Textils bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

 

 

§ 5 Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Rechte

 

1. Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Logos, Grafiken, Bildern, Texten und sonstigen Inhalten verfügt.

 

2. Der Auftraggeber stellt die Zeitdruckerei von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte gegen die Zeitdruckerei geltend gemacht werden.

 

3. Die Zeitdruckerei ist berechtigt, die Produktion abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen.

 

 

§ 6 Lieferzeit

 

1. Die Standardlaufzeit für Aufträge beträgt 10–14 Werktage ab vollständigem Zahlungseingang und Vorliegen aller für die Produktion erforderlichen Druckdaten und Freigaben.

 

2. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn sämtliche erforderlichen Informationen, Druckdaten und Freigaben vorliegen und die vereinbarte Zahlung eingegangen ist.

 

3. Bei individuell vereinbarten Lieferterminen gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Termine.

 

4. Verzögerungen, die durch verspätete Daten, fehlende Freigaben, Änderungswünsche des Auftraggebers oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

 

5. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Zeitdruckerei liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen.

 

 

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

 

1. Die Preise werden in den Angeboten grundsätzlich als Nettopreise, die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer sowie der daraus resultierende Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern ist der Gesamtbetrag einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer der maßgebliche Endpreis.

 

2. Die Produktion beginnt grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Zahlung.

 

3. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse auf Rechnung. Die Rechnung wird dem Auftraggeber vor Produktionsbeginn zur Verfügung gestellt.

 

4. Bei Änderungen oder zusätzlichen Leistungen nach Auftragserteilung ist die Zeitdruckerei berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert zu berechnen.

 

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum der Zeitdruckerei.

 

 

§ 9 Abnahme und Prüfung der Ware

 

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.

 

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Erhalt auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen. Erkennbare Mängel sollen der Zeitdruckerei möglichst zeitnah nach Erhalt der Ware unter Angabe des Mangels und nach Möglichkeit unter Vorlage geeigneter Fotos mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

 

3. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben unberührt.

 

4. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht unberührt. Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts bei Waren vorliegen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

 

 

§ 10 Mängelhaftung

 

1. Die Zeitdruckerei haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

2. Kein Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn eine Abweichung auf einer vom Auftraggeber freigegebenen Druckvorlage beruht oder eine technisch unvermeidbare und geringfügige Abweichung im Rahmen der vereinbarten Beschaffenheit darstellt.

 

3. Bei berechtigten Mängeln ist die Zeitdruckerei zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

 

 

§ 11 Stornierung und Beendigung individueller Aufträge

 

1. Da die von der Zeitdruckerei angebotenen Textilien individuell nach den Vorgaben des Auftraggebers bedruckt und gefertigt werden, ist eine Stornierung des Auftrags nach Produktionsfreigabe bzw. Beginn der Produktion grundsätzlich ausgeschlossen.

 

2. Bis zum Beginn der Produktion kann eine Stornierung nach Absprache möglich sein. Bereits entstandene Kosten, insbesondere für bestellte Textilien, Druckvorbereitung, Siebe, Filme oder sonstige Produktionsleistungen, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

 

3. Bereits individuell beschaffte oder für den Auftrag bestimmte Textilien können nach Produktionsfreigabe nicht zurückgegeben werden.

 

 

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

 

1. Verbrauchern steht bei Verträgen über individuell angefertigte Waren grundsätzlich kein Widerrufsrecht zu, soweit die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB erfüllt sind.

 

2. Die von der Zeitdruckerei angebotenen bedruckten Textilien werden nach den individuellen Vorgaben des Auftraggebers gefertigt. Soweit die bestellten Waren nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.

 

3. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter oder vertragswidriger Lieferung bleiben hiervon unberührt.

 

 

§ 13 Haftung

 

1. Die Zeitdruckerei haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Zeitdruckerei nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

 

3. Im Übrigen ist die Haftung der Zeitdruckerei ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Zeitdruckerei.

 

 

§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

1. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Obere Schwemmbichlstraße 18, 94261 Kirchdorf im Wald Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

 

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 

§ 15 Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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